Waldbrandverordnung

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, wurde bereits am 07. März eine Verordnung zur Verhinderung von Waldbränden durch die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha erlassen.

Diese Verordnung ist derzeit für den Rahmen 07. März 2025 bis 01. November 2025 gültig.

Wie auch am Ende der Seite ersichtlich, sind mit Erlassung dieser Verordnung folgende Tätigkeiten/Aktivitäten in Wäldern sowie den Gefährdungsbereich der Wälder verboten:

  • Feuerentzünden und Aufrecherhalten
  • Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände (z.B. Zündhölzer, Zigaretten, aber auch Glasflaschen/-scherben!)
  • Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
  • das Rauchen

Das gültige Verordnungsblatt der BH Bruck a. d. Leitha:


Posted

in

Tags: