für die Feuerwehr
In unserem Ortsgebiet wird die Sirene jedoch nur zwischen 7 und 19 Uhr oder bei Einsätzen zur Menschenrettung und Brandeinsätzen ab der Stufe II ausgelöst. Für die restlichen EInsätze erfolgt die stille Alarmierung über die Personenrufempfänger.
Hörprobe
Sirenenprobe
für den Zvilschutz und Katastrophenfall
1.Warnung (3 Minuten Dauerton)
Ein gleichbleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet "Warnung". Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse, technische Katastrophen, Radioaktivität).
Hörprobe:
2.Alarm (1 Minute auf- und abschwellender Heulton)
Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet "Alarm". Die Gefahr steht unmittelbar bevor.
Hörprobe:
3.Entwarnung (1 Minute Dauerton)
Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet "Entwarnung", das heißt Ende der Gefahr.
Hörprobe: