Die Freiwillige Feuerwehr Leopoldsdorf hat gewählt

Oberbrandinspektor Perner Andreas, bislang der 1. Feuerwehrkommandant Stellvertreter, erhielt das Vertrauen der Mannschaft und wurde zum neuen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldsdorf gewählt. Oberbrandmeister Matthias Hahn wurde zum 1. Feuerwehrkommandant Stellvertreter gewählt. Zum Leiter des Verwaltungsdienstes wurde auch wie zuletzt, Oberverwalter Nina Perner ernannt.

Bei der  Wahl am 08.01.2021 des Feuerwehrkommandos der FF Leopoldsdorf, unter der Leitung von Bürgermeister Fritz Blasnek und unter strengsten Covid Sicherheitsvorkehrungen, wurde ein neues Kommando gewählt.Brandrat Erhard Schaden trat im Jahre 1974 der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldsdorf und hat in diesen Jahren sehr viel für die Freiwillige Feuerwehr Leopoldsdorf und auf Abschnitts- und Bezirksebene für das Feuerwehrwesen geleistet. 1978 hat Erhard Schaden die Funktion eines Gruppenkommandanten übernommen und 8 Jahre später wurde er zum 1. Feuerwehrkommandant Stellvertreter gewählt. 1995 wurde er zum Feuerwehrkommandanten gewählt und diese Funktion hatte er bis jetzt inne. Nach diesen verdienstvollen Jahren an der Spitze der Wehr legte er gemeinsam mit dem 2. Kommandanten Stellvertreter, Oberbrandinspektor Manfred Koppensteiner, die Führung der Wehr nun in jüngere Hände.

Lieber Andreas und Matthias wir wünschen euch alles Gute in euren neuen Funktionen und freuen uns schon auf die bewährte gute Zusammenarbeit in den nächsten Jahren.

Lieber Erhard wir bedanken uns bei dir für all die Jahre in denen du uns mit Rat und Tat als Feuerwehrkommandant zur Seite gestanden bist und noch weiter zur Seite stehen wirst!

Lieber Manfred ein Danke an deine langjährige Führung als 1. und 2. Kommandant Stellvertreter.

Die Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldsdorf

Hinweis: Die Wahlen des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrkommandant Stellvertreters finden bei allen niederösterreichischen Feuerwehren in einem 5-jährigen Zyklus statt. Bei diesen Wahlen handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes und da es sich bei den Feuerwehren auch um eine Institution für die öffentliche Sicherheit handelt, sind die Wahlen vom „Lockdown“ nicht betroffen.

 


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