Die derzeitigen Ausbildungsabende stehen ganz im Zeichen der Ausbildung am neuen Hilfeleistungsfahrzeug 1 (HLF 1-W). Mit Priorität 1 erfolgt die Ausbildung der Maschinisten, die bereits einen C-Führerschein besitzen, am Fahrzeug. Da mit einer vorangegangenen Änderung des Führerscheingesetzes es Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren möglich ist mit dem Führerschein der Klasse B ein Fahrzeug zu lenken, welches ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis 5.500 kg aufweist werden danach weitere Maschinisten am Fahrzeug ausgebildet. Diese Ausbildung ist etwas umfangreicher und besteht aus einer mehrstündigen Theorie,- und Praxis Schulung. Nach dieser Schulung ist auch eine Prüfung abzulegen die sich aus einem theoretischen Teil und einem Praxisteil mit Fahrprüfung zusammensetzt. Nach absolvierter und bestandener Prüfung werden die Unterlagen beim Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband eingereicht, welcher nach Prüfung der Voraussetzungen eine Sonderfahrgenehmigung für die Absolventen erteilt.