Ab 1. Jänner 2016 gilt für alle Feuerwehren in NÖ das neue NÖ Feuerwehrgesetz 2015 und die neue NÖ Feuerwehrverordnung. Der NÖ Landesfeuerwehrverband hat eine Broschüre erstellt, das sowohl Gesetz als auch die Verordnung beinhaltet.
Das neue Feuerwehrgesetz, umfassend novelliert im Jahre 2000, gliedert sich in zwei Hauptsücke. Der „Feuer- und Gefahrenpolizei“ und der „Organisation des Feuerwehrwesens“. Die beiden Haupstücke wurden dabei in übersichtliche und inhaltlich zusammenhängende Abschnitte aufgeteilt. So ist die bisherige Trennung von Feuer- und Gefahrenpolizei entfallen und Regelungen die den gleichem Anwendungsbereich betreffen wurden zusammengefasst.
„Neue und vereinfachte Regeln finden sich vor allem zu den Themen Voranschlag, Rechnungsabschluss, Rechnungsprüfung sowie zum Abschluss von Rechtsgeschäften innerhalb des NÖ Landesfeuerwehrverbandes. Völlig neu ist in diesem Zusammenhang die Organstellung für Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrkommandanten. Eine weitere Erleichterung, Ergänzung und Zusammenfassung der Bestimmungen ist künftig bei den Wahlen der Feuerwehrkommandanten und der Funktionäre des NÖ Landesfeuerwehrverbandes (Wahlversammlungen, Wahlausschreibung und -durchführung Wahlvoraussetzungen, Wahlanfechtung, Ende der Funktion, etc.) zu erwarten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten neu geregelt.
Im neuen Feuerwehrgesetz werden auch die Inhalte bei der Feuerpolizeilichen Beschau teils neu präzisiert, beziehungsweise wird so manche Klarstellung getroffen. Festgeschrieben wurde zudem, dass die Brandsicherheitswache ausschließlich der örtlich zuständigen Feuerwehr obliegt. Die Eckpunkte der neuen NÖ Feuerwehrordnung umfassen die Zusammenfassung der bisherigen Dienst-, Wahl- und Geschäftsordnung in eine Vorschrift. Zudem sind auch Bestimmungen zur Mitwirkung bei einer zweiten Feuerwehr (Wohnort und Arbeitsstätte) neu geregelt, ebenso die Gründungsmodalitäten für eine neue Feuerwehr oder Feuerwache.“
NÖ Landesfeuerwehrkommandant: Dietmar Fahrafellner, MSc
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