Sicherheitstipps für Silvester

Der Jahreswechsel nähert sich in riesen Schritten und vielerorts wird der Jahreswechsel mit einem Feuerwerk begrüßt. Damit Sie einen guten Start ins neue Jahr haben, bitte wir Sie folgende Hinweise zu beachten wenn sie ein Feuerwerk abbrennen:

  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch und beachten Sie diese Anweisungen
  • Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern hin.
    Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften
  • Bewahren Sie die Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Taschen von
    Kleidungsstücken auf
  • Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit keine Raketen in Ihre Wohnung fliegen
    können
  • Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abbrennen
  • Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenstern oder auf Dächer werfen
  • Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus
    eingegrabenen Rohren
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit
    Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern
  • Lassen Sie Wunderkerzen von ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passiert sein, beherzigen Sie die folgenden Punkte:

 

  • Ruhe bewahren und überlegt handeln
  • Rufen Sie die Feuerwehr 122 oder die Rettung 144
  • Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen
  • Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen
    oder aufsuchen
  • Den Gefahrenbereich verlassen
  • Fenster und Türen schließen
  • Die Nachbarn warnen
  • Die Feuerwehr einweisen
  • Wenn das Treppenhaus verqualmt ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich für die Feuerwehr
    bemerkbar.

Bestimmungen
Den gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit Feuerwerkskörpern in Österreich bietet das Pyrotechnikgesetz. Laut Gesetz werden Feuerwerksartikel entsprechend ihrer Art und Wirkung unter anderem in folgende Kategorien (§11, PyroTG 2010) eingeteilt.

Quelle: ÖBFV

Zum Abschluß noch ein Video der Feuewehr Berlin das zeigen soll was passierern kann wenn zum Beispiel eine Cakebox falsch aufgestellt und in einem Wohngebiet „abgefeuert“ wird.

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