unser Auftrag

Mit dem Eintritt zur freiwilligen Feuerwehr verpflichtet sich jedes Mitglied, nach den in der Gelöbnisformel fest geschriebenen Grundsätzen zu handeln:

„Ich gelobe, meinen Dienst als freiwilliges Feuerwehrmitglied stets gewissenhaft zu erfüllen, meinen Vorgesetzten gehorsam zu sein, Disziplin zu halten und wenn notwendig auch mein Leben einzusetzen, um meinen Mitmenschen zu helfen. Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.“

Die Freiwillige Feuerwehr Leopoldsdorf ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Dies bedeutet das unser Tun und Handeln auf Gesetzen beruht. Wir nehmen unter staatlicher Aufsicht selbstständig Verwaltungsaufgaben war.

 

Unser Auftrag ist im Niederösterreichischen Feuerwehgesetz verankert:

§2 – Feuerpolizei

Die Feuerpolizei umfaßt Maßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung von Bränden dienen, sowie Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand und Erhebungen über die Brandursache.

 

§3 Örtliche Gefahrenpolizei

Die örtliche Gefahrenpolizei umfaßt Maßnahmen, die

1. der Rettung von Menschen und Tieren sowie der Bergung lebensnotwendiger Güter,
2. der Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere, lebensnot wendige Güter sowie von solchen, die einen beträchtlichen Sachschaden bewirken können und
3. der Notversorgung der Bevölkerung und öffentlicher Einrichtungen mit lebensnotwendigen Gütern dienen.


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